Ab heute, 16.
September, gelten in Hessen neue Corona-Regelungen, die sich auch
auf den Sportbereich auswirken. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung
(CoSchuV) festgehalten.
Damit einher geht eine Art
Systemwechsel: In Anlehnung an das Bundesinfektionsschutzgesetz hat die
Hessische Landesregierung beschlossen, die Infektionsinzidenz als
alleinigen Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen
abzulösen. Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung
der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen
sein. Welche Regelungen für den Sport gelten ist damit nicht mehr abhängig
von der Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien
Stadt.
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