Sportkreis-Information 19.11.21

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich zu unserer heutigen Sportkreis-Info willkommen.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Sportkreis-Team

 

 

 

Absage Neujahrsempfang 2022

 

Der Sportkreis Darmstadt-Dieburg wird auch diesmal leider pandemiebedingt seinen Neujahrsempfang absagen. Geplant war die Veranstaltung für den 18. Januar 2022 im Kreistagssitzungssaal des Landkreises. Ob es stattdessen ein Treffen im Sommer geben wird, steht noch nicht fest. 

 

 

 

Vereinfachung beim Transparenzregister

 

Es gibt Neues vom Transparenzregister. Zum 1. August 2021 wurde das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für gemeinnützige Verein erheblich vereinfacht. Statt eines Nachweises der Gemeinnützigkeit durch die Vorlage eines Freistellungsbescheids reicht nun eine formlose Versicherung unter Angabe des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer. Ferner muss das Einverständnis gegeben werden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke einholen darf.

Das entsprechende individualisierte Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versandt. Der Verein kann das ausgefüllte und sodann unterzeichnete Antragsformular an die Bundesanzeiger Verlag GmbH per Mail, Fax oder Post zurücksenden.

Da Vereine mit ähnlichen Namen existieren, werden individualisierte Antragsformulare versendet. Diese sind bereits zur einfacheren Abwicklung auf Seiten der Vereine von der Bundesanzeiger Verlag GmbH mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts vorgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen.

Seitens der verantwortlichen Stelle bittet man um Geduld, bis alle individualisierten Antragsformulare an die Vereine versendet sind. Von der Vervielfältigung des Antragsformulars bittet man abzusehen, da diese nicht verarbeitet werden können und die Bearbeitung des Befreiungsantrages erheblich verzögern. 

 

 

 

Welche Tests sind für nicht geimpfte/genesene Trainer/innen und Übungsleitende vorgeschrieben?

 

Den Sportkreis erreicht häufiger dieselbe Frage von Vereinen: Welche Tests sind für nicht geimpfte/genesene Trainer/innen und Übungsleitende angesichts der Pandemielage zur Zeit vorgeschrieben?

Antwort des Landessportbund Hessen: 

Für Beschäftigte von Vereinen und Co. gilt – unabhängig, ob angestellt oder ehrenamtlich tätig –  eine Testpflicht nach § 3a. Sie müssen also, soweit nicht geimpft oder genesen, zweimal wöchtentlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Nachweispflicht per PCR-Test, wie sie für aktive Sportler/innen in gedeckten Sportstätten und bei Sportveranstaltungen gilt, findet bei ihnen also keine Anwendung.

Die Schnelltests müssen vom Arbeitgeber zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei angebotenen werden.

Ort und Zeit der Testung sind laut Auslegungshinweisen dabei freigestellt. Die Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden. Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers nicht vorgegeben ist. Die Testung der Beschäftigten kann als Selbsttest oder durch Dritte z. B. durch  geeignete Dienstleister oder anerkannte Testzentren/Teststellen erfolgen.

Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Testergebnisse zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und zwei Wochen aufzubewahren. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes sind die Testergebnisse vorzulegen. Mit dem Einverständnis der Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Dokumentation übernehmen.

Nachzulesen nochmal auf der Corona-Seite des LSBH hier

 

 

 

Fair Play-Preis 2021 der DOG - „Jung, sportlich, FAIR“

 

Die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) schreibt auch dieses Jahr wieder den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus. 
Mit der Auslobung des Preises sollen auch 2021 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2021.

Informationen zur Ausschreibung, Bewerbung und Zielgruppe gibt es hier

 

 

 

Ausbildung trotz Corona

 

Der Landessportbund Hessen (LSBH) setzt auch während der Corona-Pandemie auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Ehrenamtlichen im hessischen Sport und schlägt dabei auch neue Wege ein. Das wird beim Blick in die nun vorgelegte Ausbildungsbroschüre für das Jahr 2022 deutlich. Sie informiert auf 120 Seiten über die Ausbildungen des LSBH, der Sportjugend Hessen und der Bildungsakademie des LSBH.

Mehr Infos dazu lesen Sie in der aktuellen Pressemitteilung hier

 

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