Sportkreis-Information 22.08.22

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich zu unserer heutigen Sportkreis-Info willkommen.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Sportkreis-Team

 

 

 

Sportstätten sollen offen bleiben

 

Der Landessportbund Hessen begrüßt den Beschluss der Sportministerkonferenz (SMK), die den organisierten Sport in der Energiekrise stärkt und sich deutlich gegen die Schließung von Sportstätten ausspricht. Dass sich die Länder erstmals zum Thema „Energiekrise und organisierter Sport“ positioniert haben, wertet LSBH-Präsidentin Juliane Kuhlmann als „wichtiges Signal“. Mehr Infos dazu hier

 

 

 

Energiepreispauschale (EPP) auch für Übungsleiter und Betreuer

 

Auch Personen, die ausschließlich steuerfreie Einkünfte beziehen, erhalten die EPP (300 Euro) Dies betrifft laut LSBH z.B. nebenberuflich tätige Übungsleiter, die Zahlungen im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags erhalten (§ 3 Nr. 26 EstG). Darunter fallen auch sonstige nebenberufliche Vereinsmitarbeiter oder Vorstandsmitglieder, die die Ehrenamtspauschale erhalten (§ 3 Nr. 26 a EstG; Achtung! Bei Vorstandsmitgliedern bedarf dies bekanntlich der satzungsgemäßen Absicherung.) Ehrenamtler müssen eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben, um die EPP zu bekommen. Das müssen sie selbst dann tun, wenn sie keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben.

Wer keine Auszahlung der EPP über seine Gehaltsabrechnung erhält oder wer als Selbständiger die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10.09.2022 nicht beanspruchen kann, erhält, so der LSBH, die EPP ohne besonderen Antrag nach Abgabe der ESt-Erklärung 2022 als steuermindernde Festsetzung im Einkommensteuer-Bescheid.

Die EPP ist zwar nicht sozialversicherungspflichtig, jedoch steuerpflichtig in voller Höhe. Bei der EPP handelt es sich um „sonstige Einkünfte“. Selbständige müssen für die EPP aber keine Umsatz- oder Gewerbesteuer abführen. Immerhin sei die EPP kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt: Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Damit würde auch bei Minijobbern die 450-Euro-Grenze (oder 520 Euro ab Oktober 2022) nicht tangiert.

Vereins-Arbeitgeber müssen laut LSBH bereits für den Monat September 2022 eine Reihe von neuen Pflichten beachten. Wer im September in einem ersten Arbeitsverhältnis beim Verein steht und dessen Einkommen nach den Steuerklassen I-V abgerechnet wird oder einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) nachgeht, erhält die EPP zur sonstigen Vergütung hinzu. Allerdings müssen Minijobber schriftlich bestätigen, dass das am 01.09.2022 bestehende Dienstverhältnis das erste und damit das Haupt-Dienstverhältnis beim Verein ist.

 

 

 

Änderungen in der elektronischen Bestandserhebung auch unterjährig möglich

 

Der LSBH weist darauf hin, dass Vorstandswechsel bzw. Adressänderungen mithilfe des entsprechenden Zugangscodes durch den Vereinsbeauftragten auch unterjährig vorgenommen werden können.
Um eine optimale Kommunikation zwischen den Vereinen und dem LSBH zu gewährleisten, ist es sinnvoll sämtliche E-Mail Adressen und Rufnummer der Vorstandsmitglieder anzugeben. Diese werden selbstverständlich nur für interne Zwecke genutzt.
Sollte eine andere Person die Position des Vereinsbeauftragten im Verein übernommen haben, gibt es die entsprechende Änderungsmitteilung hier.

 

 

 

Turn- und Sportkongress 2022

 

Nachdem der Kongress 2020 Corona bedingt abgesagt werden musste, wagen der Landessportbund Hessen und der Hessische Turnverband nun in Frankfurt den Neustart. Vom 25.-27. November 2022 treffen sich in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise mehr als 1.000 Interessierte zu Hessens größter Weiterbildungsveranstaltung, um sich in Theorie und Praxis sportlich auf den neuesten Stand bringen zu lassen.
Interessierte können sich direkt auf der Homepage des Kongresses www.turn-sport-kongress.de weiter informieren und anmelden. 

 

 

 

Noch Plätze frei! Profilausbildung Übungsleiter/in B Herz-Kreislauf-System am 17. und 18.09.22

 

Es gibt noch Plätze! Der LSBH bietet am 17.09. und 18.09.22, jeweils von 09:00 - 18:00 Uhr, eine Profilausbildung Übungsleiter/in B Herz-Kreislauf-System beim TUS Griesheim an. 

Aufbauend auf der bereits vorhandenen DOSB – Lizenz ÜL B Sport in der Prävention – mit dem Profil allgemeines Gesundheitstraining können die Übungsleiter/-innen ihre vorhandenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erweitern und vertiefen. Die Übungsleiter/-innen werden gemäß den Anforderungen im Präventionssport qualifiziert, ein zielgruppengerechtes Präventionssportangebot im Verein mit dem Angebotsschwerpunkt Herz-Kreislauf-System umzusetzen. Die Teilnahme ist nur mit ÜL B-Lizenz Sport in der Prävention möglich. Anmeldung und weitere Infos gibt es hier

 

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