Sportkreis-Information 23.01.23

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich zu unserer heutigen Sportkreis-Info willkommen.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Sportkreis-Team

 

 

 

Macht mit! Vereine im Sportkreis beim Hessentag! 

 

 

Heute wollen wir noch einmal zum Mitmachen aufrufen, denn wir haben in 2023 Großes vor - Ein Sport- und Spielfest über 10 Tage!

Dreimal in Folge musste der Hessentag wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Nach dreijähriger Pause findet er nun vom 02. bis 11. Juni 2023 in Pfungstadt statt. Im Rahmen des Hessentags werden wir ein Festival des Sports im Friedenspark ausrichten.

Unser Ziel ist es gemeinsam mit Euch und den verschiedenen Sportverbänden den Friedenspark in eine aktive Erlebniswelt zu verwandeln, bei der vielfältige Sport-, Spiel- und Mitmachangebote zum Bewegen, Entdecken, Erleben und Verweilen einladen.

Uns ist es wichtig, dass die Angebote möglichst inklusiv und integrativ sind, so dass sich alle Menschen unabhängig ihres Alters oder ihrer Herkunft, sowie Menschen mit und ohne Beeinträchtigung willkommen fühlen und teilhaben können.

Ihr wollt den Besuchern und Besucherinnen sportliche Herausforderungen stellen oder Euch auf der Bühne durch Darbietungen präsentieren? Beides ist ebenfalls willkommen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Vereine beteiligen, so dass Hessens Festival des Sports die Vielfalt unseres Sportkreises zeigt und es Euch die Möglichkeit der Vernetzung und des Austauschs bietet.

Lassen Sie uns zusammen viele Menschen in Bewegung bringen und gemeinsam die Freude am Sport erleben.

Weitere Informationen gibt es hier.

 

 

 

Vereinszuschüsse für Hilfstätigkeiten beim Hessentag 2023

 

Im Rahmen einer Zuschussaktion erhalten Kultur- und Sportvereine die Möglichkeit, mit der Leistung von Hilfstätigkeiten durch Ihre Vereinsmitglieder im Rahmen des Hessentags Zuschüsse für die Vereinskasse zu beschaffen. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Einsätze.

Zu mehr Informationen, den Zuschussregelungen und Anmeldung geht es hier.

 

 

 

Energiekostenhilfen des Bundes – Informationen des DOSB

 

Nachdem sich Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im vergangenen Jahr intensiv um die Aufnahme von Sportvereinen bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung bemüht hat, gibt es nun eine aktuelle Sachstandsmitteilung des DOSB. Eine detaillierte und aktuelle Beschreibung zu spezifischen Fragen finden Sie auf der DOSB-Homepage.

Die Bundesregierung hat laut DOSB eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen im Dezember beschlossen. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. 

In einem weiteren Schritt werde ab März 2023 mit Rückwirkung der Monate Januar und Februar eine Gas- und Strompreisbremse in Kraft treten. Die Preisbremsen wirken für das Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 sei angelegt. Für die Bundeshilfen „Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden“ sowie die „Gas- und Strompreisbremse“ müssen keine Anträge gestellt werden. Die notwendigen Berechnungen finden bei den Versorgern statt.

Nach Auskunft des DOSB sollen Sportvereine bei den Entlastungen auch berücksichtigt werden. In den Gesetzestexten und -begründungen sei bei allen drei Bundeshilfen von einer Entlastung aller Letztverbrauchendengesprochen worden.

Als Letztverbrauchende werden „natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen“ (§ 3 Nr. 25 EnWG) definiert. Auf Grundlage dessen können grundsätzlich auch Sportvereine bei allen drei Entlastungspaketen partizipieren und profitieren. 

 

 

 

Förderung der Sportvereine im Landkreis

 

Die investive Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg findet in permanenter und enger Kooperation mit dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg statt. Zusammen mit dem Sportkreis wurde die Förderung in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und an sich verändernde Bedürfnisse angepasst.

Bei der Antragsstellung von investiven Sportförderungsmaßnahmen für LSBH-Sportvereine im Landkreis ist zu beachten, dass alle Anträge eines Förderjahres bis zu einem festgelegten Stichtag (immer der 31.03. des laufenden Jahres, also in diesem Jahr der 31.03.2023) durch den Sportkreis entgegengenommen und bearbeitet werden müssen.

Die eingehenden Anträge werden geprüft, bewertet und ein Förderprogramm erstellt, über das abschließend der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg entscheidet. Die Richtlinien und Förderbedingungen des Landkreises finden Sie hier

Weitere Infos gibt gerne die Geschäftsstelle des Sportkreises unter 06151/780 44 67. 

 

 

 

Sitzungen des Sportkreises bei Vereinen vor Ort

 

Welcher Verein Interesse hat den Sportkreis als Gast für seine monatlichen Vorstandssitzungen zu empfangen?

Der Sportkreis hält bekanntlich seine Vorstandssitzungen gerne bei Vereinen direkt vor Ort ab. So lernt er seine Vereine besser kennen und auch der Verein kann sich ein Bild vom Sportkreis machen. Die Sitzungen fangen immer um 18:00 Uhr an. Zu Beginn kann sich der Verein vorstellen, anschließend hält der Sportkreis seine Vorstandssitzung ab. Im Durchschnitt kommen etwa an die 14 Personen.

Bei Interesse gerne bei uns unter geschaeftsstelle@skdadi.de oder 06151-780 44 67 melden. 

 

 

 

Qualifizierung Bewegungstrainer:in für hochaltrige Menschen

 

Der Landessportbund Hessen (LSBH) möchte auf seine Qualifizierung "Bewegungstrainer:in für hochaltrige Menschen im Blended Learning Format" aufmerksam machen. Die Qualifizierung beginnt am 24. März und geht bis zum 02. Juli 2023. Die Teilnahme ist kostenfrei und wird gefördert aus Mitteln des Landes Hessen im Rahmen des Weiterbildungspakts 2021-2025. 

Zum Angebot geht es hier

 

SPORTKREIS DARMSTADT-DIEBURG e.V.
im Landessportbund Hessen
Geschäftsleitung
Schuchardstr. 7
64283 Darmstadt

Telefon: +49 6151 7804467
Fax: +49 6151 7804468
E-Mail: geschaeftsstelle@sportkreis-darmstadt-dieburg.de

 

 

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