Der Hessische
Ministerpräsident und der Hessische Landtag haben Ende 2022 in Aussicht
gestellt, die Energiepreisbremsen des Bundes durch ein Landesprogramm für
Vereine zu ergänzen. Der LSBH hatte hierüber und über die umfangreiche
politische Kommunikation zum Thema insbesondere in der zweiten Jahreshälfte
2022 regelmäßig infomiert.
Nun hat laut Landessportbund Hessen die Landesregierung das
entsprechende Förderprogramm veröffentlicht:
Demnach können nach Auskunft gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied
im LSBH sind, ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe
von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten, um die finanziellen Folgen
der Energiepreissteigerungen zu minimieren. Diese Förderung greift ab einer
Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf
maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann
eine den vorgenannten Betrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt
werden, die keiner Höchstfördergrenze unterliegt.
Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 01. März 2022 bis
28. Februar 2023. Ein Förderantrag kann also rückwirkend gestellt werden.
Eine zweite Förderperiode (01. März bis 31. Dezember 2023) soll sich
anschließen.
Antragsberechtigt sind neben LSBH-Mitgliedsvereinen auch der
DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Darüber
hinaus wurde seitens der Landesregierung zugesagt, dass auch die
LSBH-Mitgliedsverbände antragsberechtigt sind.
- Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
- Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 01. März 2023
ausschließlich digital über das Online-Formular eingereicht werden.
Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können
auch Energiekosten berücksichtigt werden, die bei der Nutzung fremder
Sportstätten entstehen. Die Art des Energieträgers spielt dabei keine
Rolle.
Die Einzelheiten zu Beantragung und Erhalt der Billigkeitsleistung,
insbesondere die Berechnung der Mehrkosten sowie die zu erbringenden
Nachweise, entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den detaillierten
Ausführungen in den FAQs. Richtlinie und FAQs finden Sie hier.
Für telefonische Fragen zur Energiehilfe stehen Ihnen zudem die auf
dieser Internet-Seite aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung,
schriftliche Anfragen können per E-Mail an das Postfach energie-vereinshilfe@hmdis.hessen.de gerichtet
werden.
Die Pressemitteilung des Landes Hessen finden Sie hier.
Der Landessportbund Hessen wird auf
seiner Internetseite über das aktuelle Energiehilfen-Programm informieren
und die Sonder-Internetseiteentsprechend aktualisieren.
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