Sportkreis-Information 24.02.23

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich zu unserer heutigen Sportkreis-Info willkommen.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Sportkreis-Team

 

 

 

Energiehilfen des Landes Hessen für Vereine

 

Der Hessische Ministerpräsident und der Hessische Landtag haben Ende 2022 in Aussicht gestellt, die Energiepreisbremsen des Bundes durch ein Landesprogramm für Vereine zu ergänzen. Der LSBH hatte hierüber und über die umfangreiche politische Kommunikation zum Thema insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2022 regelmäßig infomiert.

Nun hat laut Landessportbund Hessen die Landesregierung das entsprechende Förderprogramm veröffentlicht:

Demnach können nach Auskunft gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im LSBH sind, ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten, um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren. Diese Förderung greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Betrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden, die keiner Höchstfördergrenze unterliegt.

Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023. Ein Förderantrag kann also rückwirkend gestellt werden. Eine zweite Förderperiode (01. März bis 31. Dezember 2023) soll sich anschließen.

Antragsberechtigt sind neben LSBH-Mitgliedsvereinen auch der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Darüber hinaus wurde seitens der Landesregierung zugesagt, dass auch die LSBH-Mitgliedsverbände antragsberechtigt sind.

 - Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein.
 - Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. 
 - Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 01. März 2023 ausschließlich digital über das Online-Formular eingereicht werden.

Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch Energiekosten berücksichtigt werden, die bei der Nutzung fremder Sportstätten entstehen. Die Art des Energieträgers spielt dabei keine Rolle.

Die Einzelheiten zu Beantragung und Erhalt der Billigkeitsleistung, insbesondere die Berechnung der Mehrkosten sowie die zu erbringenden Nachweise, entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den detaillierten Ausführungen in den FAQs. Richtlinie und FAQs finden Sie hier

Für telefonische Fragen zur Energiehilfe stehen Ihnen zudem die auf dieser Internet-Seite aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung, schriftliche Anfragen können per E-Mail an das Postfach energie-vereinshilfe@hmdis.hessen.de gerichtet werden.

Die Pressemitteilung des Landes Hessen finden Sie hier.

Der Landessportbund Hessen wird auf seiner Internetseite über das aktuelle Energiehilfen-Programm informieren und die Sonder-Internetseiteentsprechend aktualisieren.

 

 

 

Sportatlas für Hessen online

 

Seit letzter Woche ist mit dem „Sportatlas Hessen“ (www.sportatlas-hessen.de) eine Suchmaschine für Sportangebote und Sportstätten in Hessen online.

Die Suchmaschine richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Sportland Hessen einen Sportverein und Sportangebote suchen. Die Sportvereine können sich mit ihren Angeboten und Sportstätten in die Suchmaschine eintragen.

Der Sportatlas per se wurde vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) mit Unterstützung des Landessportbundes Hessen entwickelt und ist auch als App verfügbar.

Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung des HMdIS.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eintragung in die hessische Sportstättendatenbank gibt es hier

 

 

 

Tagung zur Sicherung von Sportüberlieferungen am 09. Mai 2023

 

der Arbeitskreis „Sport und Geschichte“ des Landessportbundes Hessen veranstaltet am 

09. Mai 2023, 10:00-16:15 Uhr, in Frankfurt am Main

eine Tagung zum überregionalen Erfahrungsaustausch im Bereich der Sicherung von Überlieferungen im Sport.

Weitere Infos, die Einladung, Programm und Anmeldung gibt es hier.

 

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