Seit dem 15. Januar
2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes
Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das
Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung
beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms
begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt.
Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu
Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den
Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase
nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen
Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro.
In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus
gewährt werden. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene
Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in
Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des
Landessportbundes hinaus, der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen
regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen
gemeinnützig sein.
Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der
Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023
(Förderphase 1) und 01. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch
Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind
in der zweiten Runde antragsberechtigt. Anträge für beide Phasen können bis
zum 31. Mai 2024 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema „Energiekrise und -hilfen finden Sie
beim LSBH hier. Und hier geht es direkt zum
Antragsformular des Landes: Energiekostenhilfe (hessen.de)
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