Sportkreis-Information 08.03.24

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich zu unserer heutigen Sportkreis-Info willkommen.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Sportkreis-Team

 

 

 

Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt

 

Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. 

Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. 

In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt werden. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus, der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. 

Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 01. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind in der zweiten Runde antragsberechtigt. Anträge für beide Phasen können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema „Energiekrise und -hilfen finden Sie beim LSBH hier. Und hier geht es direkt zum Antragsformular des Landes: Energiekostenhilfe (hessen.de)

 

 

 

Information des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)

 

Seit dem 19. Januar 2024 gehört die Abteilung Sport nicht mehr wie bisher zum Hessischen Innenministerium, sondern zum Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG). Die Abteilung wechselte komplett ins neue Haus und bleibt unverändert zusammen wie bisher. Die Geschäftsverteilung bleibt gleich und das Ministerium steht auch weiterhin in gewohnter Form für Anliegen der Sportförderung für Verbände und Vereine zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit ist unverändert.

Die neue Homepage des Ministeriums ist jetzt erreichbar und alle Informationen, auch zur Sportförderung und die Ansprechpartner, sind dort abrufbar. Diese kann unter www.sport.hessen.de aufgerufen werden.

 

 

 

Sportstättenkataster des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Alle Sportstätten in den 23 Kreiskommunen auf einen Blick die Grundlagen aber auch die Herausforderungen der Sportentwicklungsplanung erwartet die Leser*innen beim Sportstättenkataster des Landkreises Darmstadt-Dieburg, das jetzt veröffentlicht wurde. Darüber hinaus enthält das Kataster wichtige Informationen zum Projekt ViiAS. ViiAS steht für vielfältige, integrative, inklusive Angebote im Sport.

Entstanden ist die Initiative für das Sportstättenkataster Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits 2019 unter dem damaligen Sportkreisvorsitzenden Sascha Ahnert. Anhand von drei Pilotkommunen (Babenhausen, Roßdorf und Weiterstadt) hat der Landkreis 2020 mit der Datenerhebung begonnen. In einem nächsten Schritt wurde die Datenerhebung dann auf die weiteren 20 Kommunen im Kreis ausgeweitet. Unterstützt wurde der Landkreis unter anderem vom Landessportbund Hessen und dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg. 

Die Erhebung liefert einen Überblick über die Sportanlagen/-stätten, die Sport- und Kulturhallen sowie Sonderanlagen in den 23 Kreiskommunen. 319 Sportvereine gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das Sportstättenkataster enthält mehr als 400 Sportstätten und rund 1000 Sportanlagen.

Die Pressemitteilung dazu lesen Sie hier. Das Sportstättenkataster gibt es im Internet als Download.

 

 

 

„Für die Werte des Sports – gegen rechtsextreme Positionen“

 

Für Demokratie und Menschenrechte, gegen rechtsextreme Positionen: Das ist die klare Position von Landessportbund Hessen und Sportjugend Hessen. Was Sportorganisationen und Vereine bei einer öffentlichen Positionierung beachten sollten, hat der LSBH in FAQs zusammengestellt. Zu den Fragen und Antworten geht es hier

 

 

 

Abteilungsan- und abmeldungen

 

Bieten Sie neue Sportarten in Ihrem Verein an oder wurde der Sportbetrieb in einer Abteilung eingestellt, dann melden Sie diese Änderungen bitte dem LSBH.
Sind Sie nicht sicher, welchem Fachverband die Sportart zugeordnet werden kann, hilft Ihnen ein Blick in die LSBH-Sportartenliste. Die entsprechenden Formulare sowie die Sportartenliste finden Sie auf der LSBH-Website hier.

Bei weiteren Fragen rund um Abteilungen, wenden Sie sich bitte an Ralph Hoffmeister unter 069-6789 318 oder per Mail an rhoffmeister@lsbh.de.

 

 

 

Trikottag am 11. Juni

 

Flagge zeigen für den organisierten Sport. Sichtbarkeit schaffen für die mehr als 7.400 hessischen Vereine. Für das, was unzählige Ehrenamtliche Tag für Tag leisten. Das steckt hinter dem Trikottag, zu dem der Landessportbund Hessen am 11. Juni 2024 zum zweiten Mal aufruft. Vereinsmitglieder und Sportbegeisterte sind eingeladen, das Trikot, Shirt oder die Trainingsjacke ihres Vereins zu tragen. Auch Schulen und Unternehmen können sich beteiligen – und beispielsweise mit bewegten Pausen den Tag sportlich gestalten. Die Aktion ist erneut Teil eines bundesweiten Trikottags, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im Vorjahr initiiert hatte. 

 

 

 

Ehrenamtspreis 2024: 3.000 Euro für außerordentliche Vereinsarbeit  

 

Das ehrenamtliche Engagement und die damit verbundene uneigennützige
Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl verdienen Aufmerksamkeit und
öffentliche Würdigung. Daher verleihen der SV Darmstadt 98 und die Haftpflichtkasse Darmstadt auch in diesem Jahr wieder vier gemeinnützigen
Sportvereinen aus der Region Südhessen den Ehrenamtspreis "#GemeinsamFürsEhrenamtin Höhe von jeweils 3.000 Euro. 

Die Vereine, die durch ihre außerordentliche Vereinsarbeit besondere Erfolge erzielt haben, können sich mit ihren Projekten aus den Bereichen Zusammenhalt & Teilhabe, Bildung & Wissensvermittlung, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Fairplay bewerben.

Zu weiteren Informationen und Anmeldung geht es hier.

 

 

 

Queere Fortbildungsreihe geht in zweite Runde

 

Das Geschlecht hat im Sport eine besondere Bedeutung. Die Einordnung in Männer- und Frauenteams, Dusch- und Umkleideräume für nur zwei Geschlechter, sexistische und diskriminierende Strukturen – es gibt viele Fragen rund um das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, die den Sport bewegen. Was braucht es, damit queere Menschen sich in unseren Vereinen willkommen, wertgeschätzt und sicherer fühlen?

Im Rahmen Projektes „Vielfalt & Antidiskriminierung – kein Platz für Menschenfeindlichkeit im Sport in Hessen“ geht die LSBH-Bildungsakademie bereits zum zweiten Mal in insgesamt vier Online-Workshops diesen Fragen nach und diskutiert mit Vertreter*innen aus der Vereins-, Sportkreis- und Verbandslandschaft, versucht Problembewusstsein zu schaffen und erste Lösungsansätze für das Vereinsleben zu erarbeiten. 

Zu den Workshops, Terminen und Anmeldung geht es hier

 

 

 

Darmstadt Trails: Frankenstein- und Himmelsleiterlauf 2024

 

Die TG 07 Eberstadt veranstaltet zusammen mit der Sektion Darmstadt Starkenburg des Deutschen Alpenvereins am 01. Juni 2024 die bekannten Darmstadt Trails bzw. den 12. Himmelsleiterlauf und den 18. Himmelsleiterlauf. Start ist um 17:00 Uhr. Der vorgeschaltete Kinderlauf beginnt um 13:00 Uhr. Zur Anmeldung geht es hier. Das Event-Plakat können Sie hier downloaden

 

 

 

Veranstaltungen an Feiertagen

 

Ende des Monats nahen die Osterfeiertage. Wie verhält es sich in dieser Zeit mit der Durchführung von Veranstaltungen?. Die Rechtsgrundlagen für den Feiertagsschutz in Hessen regelt das Hessische Feiertagsgesetz. Weitere Informationen dazu finden Sie beim LSBH hier.

 

SPORTKREIS DARMSTADT-DIEBURG e.V.
im Landessportbund Hessen
Geschäftsleitung
Schuchardstr. 7
64283 Darmstadt

Telefon: +49 6151 7804467
Fax: +49 6151 7804468
E-Mail: geschaeftsstelle@sportkreis-darmstadt-dieburg.de

 

 

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