Wie bereits bekannt gelten
ab dem 01.07.2024 die neuen LSBH-Richtlinien für
Investitionszuschüsse.
Die Zugangsdaten für das Online-Portal versendet der LSBH am 28.06.2024
postalisch an alle Vereine, so dass die Antragstellung über das
Online-Portal ab Juli gewährleistet ist.
Was bedeuten die Änderungen konkret für Vereine?
- Die wohl größte Veränderung für alle ist die digitale Antragstellung.
Vereine stellen ab Juli Anträge für Investitionszuschüsse über das
Online-Portal des LSBH. Dort können sie auch stets das aktuelle Guthaben
ihres Vereins im Vereinsförderungsfonds einsehen.
- Möchte ein Verein zusätzlich einen Antrag auf Sonderförderung für
"Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen"
beantragen, so wird dies zukünftig in einem Antrag erfolgen. (Es ist kein
zusätzlicher Antrag an den GB Sportinfra mehr
nötig.)
- Erhöhung des Stundensatzes für Eigenleistung auf 15,00 Euro pro
Stunde.
- Auch der maximale Zuschussanspruch für Vereine wurde erhöht. (Tabelle
siehe neue Richtlinien).
Hier gehts zu den neuen Richtlinien und die Änderungen auf einen Blick.
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