GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSSPORTFÖRDERUNG IN HESSEN

Die Förderung des leistungs-sportlichen Nachwuchses sowie die Unterstützung der Spitzenathletinnen und -athleten gehören nach wie vor zu den zentralen Anliegen der Sportvereine und Sportverbände sowie des Landessportbundes Hessen.

Es gehört zu den Aufgaben des Landessportbundes, seiner Landesfachverbände und Vereine, allen leistungsorientierten Mitgliedern die notwendigen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung ihres individuellen Leistungspotentials zu schaffen. Die grundlegenden Ziele und Prinzipien gelten in gleicher Weise für olympische wie nichtolympische Verbände.

Die Leistungssportkonzeption des lsb h vertritt einen “Humanen Leistungssport” und räumt ihm eine hohe Priorität ein. Der Landessportbund geht davon aus, dass die an der Leistungssportförderung beteiligten Kooperationspartner auf kommunaler Ebene und Landes-/Bundesebene ebenfalls grundsätzlich diese Haltung einnehmen. Deshalb wird die Unterstützung des Leistungssports aus öffentlicher Hand als unverzichtbarer Bestandteil des Förderkonzepts vorausgesetzt.

 In die Gestaltung des Leistungssports greifen viele Institutionen ein und dabei auch ineinander. Die handelnden Kooperationspartner sind vorwiegend im Bereich der Sportselbstverwaltung aber auch im staatlichen Bereich angesiedelt. Nur eine enge Kooperation zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund/Bereich Leistungssport, Bundesfachverbänden, Landesfachverbänden und Vereinen auf der einen und Bundesregierung, Landesregierung, Kommunen und Sportstiftungen auf der anderen Seite ermöglicht eine hohe Effizienz in der Leistungssportförderung. Aus diesem Grund besteht für den Leistungssport ein sehr hoher Koordinierungs- und Steuerungsbedarf. Der Leistungssport erfordert ein Management der Leistung.