Die Menschen wollen heute verstärkt Freizeit und Erholung in Natur und Landschaft verbringen. Zur Erholung in Natur und Landschaft gehört auch der Sport.
In einem dicht besiedelten Bundesland wie Hessen sind die für sportliche Betätigung zur Verfügung stehenden Flächen inzwischen eingeschränkt und nur wenig vermehrbar.
Die Ausübung des Sports in der Natur wird außerdem beeinträchtigt durch zahlreiche sowie großflächige Schutzausweisungen (FFH-, Naturschutzgebiete, Nationalparks). Die zunehmende Frequentierung der Natur resultiert auch daraus, dass die Freizeit- und Erholungsgestaltung im Wohnumfeld nicht im gewünschten Maß möglich ist. Der „Sportplatz um die Ecke“ ist entweder nicht vorhanden oder es bestehen Nutzungsbeschränkungen bzw. werden überwiegend aus Lärmschutzgründen Auflagen erteilt, die eine Nutzung oft nur eingeschränkt ermöglichen.
Es kommt daher aus vorgenannten Gründen zu Spannungen zwischen Sport und Umwelt. Ursächlich hierfür sind jedoch nicht nur die Interessenkollisionen sondern auch die rechtlichen Regelungen.