Sportförderung

Der LSBH gewährt in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des LSBH-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen, Förderungsprogramme, Förderung für Baumaßnahmen, Förderung für langlebige Sportgeräte, gibt es in der Geschäftsstelle des Sportkreises.

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:

  • die Mitgliedschaft im LSBH seit mindestens drei Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem LSBH und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages

Die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung oder Auftragsvergabe erfolgen!

Verfahren
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der LSBH zur Verfügung stellt. Der Antrag muss über den Sportkreis Darmstadt-Dieburg eingereicht werden.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen. Die Übergabe erfolgt beim Sportkreis Darmstadt-Dieburg mit einer Einladung zu einer kleinen Feierlichkeit in der Geschäftsstelle.

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt dem LSBH nachzuweisen. Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.

/https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportinfrastruktur/sportstaetten-und-bewegungsraeume/foerderung/


Förderungen beim Landkreis Darmstadt-Dieburg
Alle Anträge eines Förderjahres werden bis zu einem Stichtag (31.03. des laufenden Jahres) durch den Sportkreis Darmstadt-Dieburg entgegengenommen und bearbeitet. Die Anträge werden geprüft und bewertet und auf Basis des Kriterienkatalogs ein Förderprogramm erstellt, über das abschließend der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg entscheiden wird.

Vereine, deren Antrag auf Förderung nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten zukünftig damit die Möglichkeit, frühzeitig Klarheit über die realistischen Fördermittel zu gewinnen und zu entscheiden, ob die geplante Maßnahme unter Verzicht auf einen Zuschuss realisiert oder der Antrag im Folgejahr erneut gestellt wird.

Fördermöglichkeiten Landkreis

Förderungen beim Land Hessen
Ein wichtiges Ziel der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zum Sport zu geben. Die Hessische Landesregierung fördert daher den Sportstättenbau mit verschiedenen Förderprogrammen, um ein ausreichendes und vielfältiges Angebot sicherzustellen.

Die Anträge werden nicht! über den Sportkreis Darmstadt-Dieburg eingereicht, sondern über den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Sportkreis flankiert aber Anträge bei bestimmten Förderprogrammen mit Stellungnahmen.

https://sportlandhessenbewegt.de

Aktuelle Beiträge

Sportförderung: Mehr finanzielle Mittel vom Land Hessen

Kuhlmann: „Starkes Signal“ in schwierigen Zeiten Gute Nachrichten für den Sport in Hessen: Der am vergangenen Mittwoch beschlossene Doppelhaushalt der Landesregierung sieht vor, dass die finanziellen Mittel für die Sportförderung erneut steigen. Seit 2018 wurden sie schrittweise erhöht, liegen nunmehr

Weiterlesen

Vereinsförderung

Finanzhilfe zum Jahresanfang Förderbescheide zu Beginn des Jahres zu erhalten, darüber freuen sich jetzt sieben Vereine aus dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg. „Es ist ein erfreulicher Anlass und gerade passend für die momentan sportlich und finanziell kämpfenden Vereine in dieser sehr besonderen

Weiterlesen

Sportfördergruppe Allgemeine Verwaltung

Die leistungssportgerechten Möglichkeiten im Bereich der Dualen Karriere von Leistungssportler*innen konnte bereits im letzten Jahr durch einen sehr wertvollen Baustein ergänzt werden. Erstmals startete im September 2020 eine „Sportfördergruppe Allgemeine Verwaltung“ mit fünf Athlet*innen. Wir hatten seitens des Landessportbundes Hessen und

Weiterlesen

Förderbescheidübergabe​

FINANZSPRITZE FÜR SPORTGERÄTE UND SANIERUNGEN 13 Sportförderanträge mit einer Gesamtbewilligung in Höhe von knapp 50.000 Euro aus dem Vereinsförderungsfonds des Landesssportbundes Hessen für langlebige Sportgeräte und Baumaßnahmen wurden im Sportkreis Darmstadt-Dieburg bewilligt. Sportkreisvorsitzenden Dr. Sascha Ahnert übergab die Förderbescheide jetzt

Weiterlesen

Ansprechpartner

Uwe Knecht

Geschäftsstelle
Telefon: 0 61 51 – 780 44 67
Telefax: 0 61 51 – 780 44 68
Mail: geschaeftsstelle@skdadi.de