FORTFÜHRUNG LANDESPROGRAMM

Das Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ hat 2016 eine sehr große Resonanz erfahren.

Mehr als 240 Gemeinden wurden rund 2,3 Mio. € bewilligt, rund 350 Sport-Coaches haben ihre Arbeit aufgenommen. Neue Strukturen wurden geschaffen und hessenweit vielfältige Angebote im Sport zur Integration von Geflüchteten entwickelt und umgesetzt. Wir freuen uns daher mitteilen zu können, dass das Landesprogramm in 2017 in ähnlicher Höhe und Umfang fortgeführt wird.

Das Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport verfolgt das Ziel, hessische Städte und Gemeinden, die Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge initiieren, in ihrem Engagement zu unterstützen.
 
Es knüpft an die Erfahrungen eines Modellprojektes der Sportjugend Hessen an, in dem sich gezeigt hat, wie wichtig die Vernetzung vor Ort für den Erfolg der Arbeit ist. Diese Vernetzung übernehmen (meist ehrenamtliche) Sport-Coaches. Sie stellen den Kontakt zwischen den Geflüchteten, der Asylbetreuung und den Sportvereinen vor Ort her und unterstützen so alle Beteiligten dabei, passende Angebote möglichst nachhaltig zu entwickeln. Der Einsatz von Sport-Coaches in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist zentraler Bestandteil des Landesprogramms und Voraussetzung für die Förderung.
 
Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen zum Landesprogramm 2016 wurden im Folgeprogramm kleine Anpassungen in den Förderrichtlinien vorgenommen. Ansonsten wird das Landesprogramm wie im letzten Jahr durchgeführt.
 
 
Für die Vereine sind insbesondere zwei Informationen wichtig:

1. Städte und Gemeinden, die sich an dem Landesprogramm beteiligen wollen, brauchen mindestens einen Sport-Coach.
2. Städte und Gemeinden können die Sport- und Bewegungsangebote der Sportvereine finanziell fördern, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für Personen, die Sportangebote mit  Geflüchteten anleiten oder Sachmittel wie Sportkleidung, Transportkosten oder Sportmaterialien.

Entsprechende Förderungen können die Vereine bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, wenn diese aus dem Landesprogramm Mittel zur Verfügung stellt. Die jeweilige Gemeinde entscheidet eigenständig, für welche förderfähigen Zwecke die Mittel eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Förderung für Vereine vor Ort besteht nicht.
 
Die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. übernimmt im Landesprogramm folgende Aufgaben:
– Sie unterstützt die Suche nach Sport-Coaches.
– Sie überprüft, ob und welche Sport-Coaches in den Gemeinden vorhanden sind, und leitet dann die Förderanträge der Städte und Gemeinden zur Bearbeitung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weiter. Sie hat keinen Einfluss auf die Beantragung und Auszahlung der Mittel.
– Sie qualifiziert die Sport-Coaches für ihre Vernetzungsarbeit in einer verbindlichen eintägigen Schulung und in einem halbtägigen Regionaltreffen.
– Sie berät Vereine, Sportkreise, Verbände sowie Städte und Gemeinden in ihrem Engagement für Geflüchtete.

Zudem unterstützt die Sportjugend Hessen die Sport-Coaches durch den Einsatz von Flüchtlingskoordinator/innen auf Ebene der Sportkreise, die durch das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ (IdS) finanziert werden.
 
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMDIS) informiert Städte und Gemeinden sowie Sportvereine direkt über die Fortsetzung des Landesprogramms. 
 
Aktuelle Informationen sowie die neue Förderrichtlinie finden Sie auf den Internetseiten www.sportjugend-hessen.de und www.sport.hessen.de, zu denen Sie sich gerne verlinken können. Bei Fragen steht Ihnen die Sportjugend Hessen, Tel.: 0 69. 67 89 471,
E-Mail: Sport-Coach@Sportjugend-Hessen.de, gerne zur Verfügung.

Das Aufgabenprofil des Sportcoaches können Sie hier herunterladen. Die Förderrichtlinien erhalten Sie hier.

Das komplette Anschreiben können Sie ebenfalls hier nochmal lesen.