KEIN VEREINS- RECHTSRISIKO

Flüchtlingsarbeit weiterhin kein Rechtsrisiko für Sportvereine

Sportvereine können auch weiterhin beitragsfreie Sportangebote für Geflüchtete vorhalten, ohne damit Verstöße gegen den Vereinszweck zu riskieren, steuerliche Nachteile befürchten zu müssen oder gar ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das Bundesfinanzministerium hat diese die im September 2015 beschlossene und zunächst bis Ende 2016 befristete Erleichterungsregelungen jetzt um zwei Jahre verlängert.
Der Landessportbund Hessen e.V. hat die Entscheidung des Ministeriums mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. „Das, was unsere Sportvereine in Sachen Integration leisten, ist nicht nur vorbildlich, es ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Die jetzt vom Bundesfinanzministerium verfügte Verlängerung der Regelungen gibt unseren Vereinen die nötige Sicherheit, um ihre erfolgreiche Arbeit mit Geflüchteten fortzusetzen“, so Rolf Hocke, Vizepräsident Vereinsmanagement des Landessportbundes Hessen (lsb h).
Die Regelung besagt im Kern, dass Vereine ihre Satzungen nicht ändern müssen, um Flüchtlinge auch ohne Vereinsmitgliedschaft bzw. beitragsfrei an den Sportangeboten der Vereine teilnehmen zu lassen. Zudem gelten die Kosten und Aufwendungen, die durch Sportangebote für Flüchtlinge entstehen, weiterhin als Bestandteil des Zweckbetriebs des Vereins. Letztlich dürfen auch allgemeine Spendeneinnahmen für den Sport mit Flüchtlingen verwendet sowie Spenden für Sportangebote für Flüchtlinge gesammelt werden.
„Viele der Menschen, die in der letzten Zeit zu uns kamen, sind vor für uns unvorstellbaren Situationen geflüchtet. Sie haben ihren Kulturkreis und oft auch ihre Familien und Freunde verlassen müssen. Wir wollen den Flüchtlingen über den Sport eine Perspektive geben. Die Integration in eine fremde Kultur wird durch und mit dem Sport deutlich leichter, denn Sport spricht alle Sprachen“, so Rolf Hocke. Der Landessportbund selbst, darauf wies Hocke hin, hat im vergangenen Jahr die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Rotenburg, Gießen und Büdingen mit 20.000 Euro zur Anschaffung von Sportgeräten unterstützt. Zudem wird der Landessportbund Hessen e.V. für die Anschaffung von Sportgeräten in weiteren Einrichtungen in Kürze 15.000 Euro zur Verfügung stellen.
Weitere Details zur steuerlichen Behandlung der Vereinsarbeit für und mit Flüchtlingen hat der Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung des Landessportbundes Hessen e.V. auf der Homepage www.lsbh-vereinsberater.de veröffentlicht. Allgemeine Tipps und Hinweise zum Thema finden Interessierte unter www.landessportbund-hessen.de in der Rubrik „Sport und Flüchtlinge“.
Die oben angeführten Erleichterungsregeln hatte das Bundesfinanzministerium im September 2015 veröffentlicht, nachdem Zweifel an der Vereinbarkeit von Sportangeboten für Flüchtlinge mit den satzungsgemäßen Zielen einer großen Zahl von Sportvereinen aufgekommen waren. Auch über die Verwendung von Spenden sowie die beitragsfreie Teilnahme an Sportangeboten durch Flüchtlinge hatte es zunächst Irritationen gegeben. Diese wurden mit der Anordnung des Ministeriums, die jetzt bis Ende 2018 weiter gilt, ausgeräumt.