SOFORTHILFE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, FREIBERUFLER UND KLEINE BETRIEBE – AUCH FÜR VEREINE

Wie die Hessische Landesregierung am Samstag dem LSBH mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Die Antragstellung ist dem 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel möglich. Mehr dazu gibt es hier.