SOFORTHILFEN UND FRAGEBOGEN

Mit der Hessischen Landesregierung ist der LSBH im Gespräch hinsichtlich Soforthilfen für Sportvereine. In einem ersten Schritt konnte erreicht werden, dass Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Zugang zur aktuellen Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe erhalten. Hierüber wurde bereits informiert. Der Landessportbund weiß, dass es hierbei noch Klärungsbedarf hinsichtlich Reichweite und Zugangsvoraussetzungen gibt und bemüht sich um weiterführende Klarstellungen. Angesichts der hohen Dynamik der Gesamtentwicklung bittet der LSBH um Verständnis, dass dies noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Dasselbe gilt für die Konkretisierung der Gespräche für ein Soforthilfeprogramm für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Der LSBH wartet zunächst die Regelungen der Hessischen Landesregierung ab dem 20. April 2020 ab. Ein nicht unwahrscheinliches Szenario muss davon ausgehen, dass es auch nach diesem Datum massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit für die Sportvereine geben wird. In diesem Fall plant der LSBH eine landesweite Umfrage für Sportvereine, die mit Blick auf einen längeren Zeitraum, z.B. bis Dezember 2020, den wirtschaftlichen Schaden erhebt, um belastbare Daten zu dieser zentralen Frage zu erheben.