RÜCKZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE BEI EINSTELLUNG DES TRAININGSBETRIEBS?

Stellungnahme des Landessportbundes Hessen/Vereinsmanagement zum neuartigen Coronavirus:

Nachdem einige Vereine bereits von Mitgliedern zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen aufgefordert wurden, hat der Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement, Steffen Kipper, in Abstimmung mit LSBH-Vizepräsident Dr. Frank Weller mitgeteilt, dass Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages haben. Ebenso entstehe aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt “ein Beitrag für die Mitgliedschaft”. Als Mitglied sei man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein.

Insofern sei der Mitgliedsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins auch nicht mit dem Erwerb eines Flugtickets vergleichbar. Dennoch sollten Vereinsvorsitzende dies mit der nötigen Sensibilität kommunizieren.

Der LSBH wird zudem in Kürze eine FAQ-Liste veröffentlichen mit vielen Antworten auf Vereinsfragen, die jetzt im Zuge der Coronavirus-Situation entstehen.