WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR VEREINE DURCH CORONA-ABMILDERUNGS-GESETZ

Die häufigsten Fragen der vergangenen Wochen drehten sich um die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen in den Vereinen. Inzwischen gibt es neue Regelungen, die mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Corona-Abmilderungs-Gesetz) am 25.03.2020 vom Bundestag verabschiedet wurden. Die FAQs des LSBH wurden entsprechend angepasst. Mehr dazu gibt es hier .