Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
Weitere Infos unter:
Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.

Weitere Infos im Detail unter:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

SOFORTHILFE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, FREIBERUFLER UND KLEINE BETRIEBE – AUCH FÜR VEREINE

Wie die Hessische Landesregierung am Samstag dem LSBH mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Die Antragstellung ist dem 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel möglich. Mehr dazu gibt es hier.

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MUSIKNUTZUNG BEI ONLINE-ANGEBOTEN

Viele Sportvereine und -verbände haben im Verlauf der Corona-Pandemie ihr digitales Angebot deutlich ausgeweitet: Gestreamte Fitnesskurse gehören genauso zum Angebot wie Online-Tutorials zur Laufschule oder Workout-Videos. Wer solche Online-Angebote veröffentlicht und dabei Musik verwendet, muss dabei jedoch einiges beachten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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SOFORTHILFEN UND FRAGEBOGEN

Mit der Hessischen Landesregierung ist der LSBH im Gespräch hinsichtlich Soforthilfen für Sportvereine. In einem ersten Schritt konnte erreicht werden, dass Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Zugang zur aktuellen Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe erhalten. Hierüber wurde bereits informiert. Der Landessportbund weiß, dass es hierbei noch Klärungsbedarf hinsichtlich Reichweite und Zugangsvoraussetzungen gibt und bemüht sich um weiterführende Klarstellungen.…

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