KEIN VEREINS- RECHTSRISIKO
Flüchtlingsarbeit weiterhin kein Rechtsrisiko für Sportvereine Sportvereine können auch weiterhin beitragsfreie Sportangebote für Geflüchtete vorhalten, ohne damit Verstöße gegen den Vereinszweck zu riskieren, steuerliche Nachteile befürchten zu müssen oder gar ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das Bundesfinanzministerium hat diese die im September 2015 beschlossene und zunächst bis Ende 2016 befristete Erleichterungsregelungen jetzt um zwei Jahre verlängert.Der Landessportbund Hessen e.V. hat die…