SOFORTHILFE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, FREIBERUFLER UND KLEINE BETRIEBE – AUCH FÜR VEREINE

Wie die Hessische Landesregierung am Samstag dem LSBH mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Die Antragstellung ist dem 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel möglich. Mehr dazu gibt es hier.

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SPORTABZEICHEN IN DER CORONA-ZEIT

Der Landessportbund Hessen hat aktuelle Informationen zum Sportabzeichen auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Hier sind die Links dazu: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportentwicklung/sportabzeichen/ Informationen zum Wiedereinstieg in das Sportabzeichen: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportentwicklung/sportabzeichen/fuer-vereine/

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MUSIKNUTZUNG BEI ONLINE-ANGEBOTEN

Viele Sportvereine und -verbände haben im Verlauf der Corona-Pandemie ihr digitales Angebot deutlich ausgeweitet: Gestreamte Fitnesskurse gehören genauso zum Angebot wie Online-Tutorials zur Laufschule oder Workout-Videos. Wer solche Online-Angebote veröffentlicht und dabei Musik verwendet, muss dabei jedoch einiges beachten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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